Der Verein


Die Kindertagesstätte KINDERINSEL ist ein seit dem 01.08.2012 bestehender eingetragener Verein in Form einer Elterninitiative, dem eine rechtmäßige Satzung zugrunde liegt.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gemäß § 1 Abs. 1 KJHG NRW liegen Ziel und Zweck des Vereins in der Förderung der Entwicklung des Kindes und der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie die Verwirklichung solidarischen Verhaltens in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern.

Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung der Kindertagesstätte KINDERINSEL verwirklicht.

Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die Mitgliedschaft mindestens eines Sorgeberechtigten, die sich auf jährlich 50€ beläuft. Einmal im Jahr findet außerdem eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Eltern und der Beschäftigten auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Vorstandsarbeit

Der Vorstand übernimmt alle Aufgaben, die sich aus der Satzung und aus seiner Eigenschaft als Träger des Kindergartens ergeben. Er kann verschiedene Aufgaben auch an Arbeitsgruppen oder Einzelpersonen delegieren. Er sorgt für Koordination und Kooperation unter Mitgliedern und Mitarbeitern. Außerdem sorgt er dafür, dass die Mitglieder informiert sind und ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung nutzen können.

Die Aufgaben des Vorstands teilen sich in folgende Funktionsbereiche auf, für die jeweils ein Vorstandsmitglied verantwortlich ist:

  • Mitgliederbetreuung (Verwaltung der Finanzen, Führen der Mitgliederliste, Organisation der Mitgliederversammlung, Kontrolle der Arbeitsstundenzettel etc.)
  • Finanzen (Budgetverwaltung, Ausgaben planen/kontrollieren/verbuchen, Gehälter etc.)
  • Personalverwaltung (Anmeldung der Mitarbeiter, enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung hinsichtlich Absprachen/Beratung in arbeits- und tarifvertraglichen Fragen/Urlaub/Überstunden, Kontakt zu Versichungeren und Berufsgenossenschaften etc.)
  • Pädagogik (Kontakt zum Team, Entwicklung und Beobachtung des pädagogischen Konzepts, Mitarbeit bei Neueinstellungen, Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt etc.)
  • Instandhaltung der Einrichtung (Ansprechpartner für Leitung und Team bei anfallenden Reparaturen und Wartungen, Organisation und Koordination der Elternmitarbeit

Der Vorstand tagt wenigstens alle 6 Monate.

Elternarbeit

Aufgrund der gemeinnützigen Ausrichtung des Vereins verpflichten sich aktive Mitglieder über die Beitrittserklärung dazu, Elternarbeit im Umfang von 2 Std./Monat oder eine entsprechende Ausgleichszahlung in Höhe von 30,- €/Stunde zu leisten. Über Art und Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden werden Sie in der Einrichtung informiert.