Partizipation


Mit Eintritt in die Kindertagesstätte beginnt für die meisten Kinder das Leben außerhalb der Familie. Sie erleben dort wie eine Gemeinschaft von Menschen, die nicht miteinander verwandt sind, organisiert ist und welche Rechte die einzelnen Mitglieder in dieser Gesellschaft haben. Durch diese Erfahrungen werden in Kindertagesstätten auch demokratisch politische Bildungsprozesse der Kinder ausgelöst. Demokratiebildung bewusst zu gestalten, ist daher eine elementare Aufgabe für alle Kindertageseinrichtungen. Kinder sollen hier schon früh Demokratie erfahren und demokratisches Denken und Handeln üben. Grundlage für die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern in der Kindertagesstätte ist die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 12 „Berücksichtigung des Kinderwillens“. Im KiBiz §13 Absatz 4 ist die Partizipation im Gruppenalltag begründet: „Die Kinder wirken bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend mit.“

 

Was heißt das in der Umsetzung für unsere Einrichtung?

 

Kinder machen häufig die Erfahrung, dass für sie gedacht, geplant und entschieden wird. Wir achten und schätzen Kinder als eigenständige und gleichwertige Persönlichkeiten, die das selbstverständliche Recht haben, bei allen Dingen die sie betreffen, mitzureden und mitzugestalten.

Deshalb ergeben sich unabhängig vom Alter vielfältige Möglichkeiten, ihre Interessen, Wünsche und Gefühle zu erkennen, auszudrücken und mit ihnen umzugehen. Mit diesen Erfahrungen unterstützen wir die Kinder dabei, ihren Alltag mitzubestimmen und mitzugestalten. Durch eine aktive Beteiligung befähigen wir die Kinder, sich mit anderen Kindern zu verständigen und ihre Ideen zu verwirklichen.

Eine wichtige und regelmäßige Form der Kinderbeteiligung ist dabei der Stuhlkreis. Gedanken und Ideen der Kinder werden dabei mit Respekt entgegengenommen. Regeln werden hier gemeinsam mit den Kindern besprochen und festgelegt, Projekte, Angebote oder Ausflüge geplant. Ebenso fördert die Vergabe von Verantwortungsbereichen die Mitwirkung der Kinder z.B. bei Tischdiensten, Blumen gießen und durch die räumliche Nutzung in Eigenverantwortung unter Einhaltung der vorher festgelegten Regeln. Die Kinder bestimmen mit einem Kinderwunschgericht den Essensplan mit und sind beteiligt an der Gestaltung des Gruppenraumes bzw. der Spielraumplanung.

 

Was lernen Kinder, wenn sie mitbestimmen?

  • Die Kinder lernen ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche kennen und zu verbaliseren.
  • Sie stellen Fragen.
  • Sie üben das Zuhören, Ausreden lassen und weitere Gesprächsregeln.
  • Sie erfahren alltägliche Zusammenhänge.
  • Sie setzen sich mit unterschiedlichen Standpunkten auseinander verstehen und akzeptieren sie.
  • Die Kinder treffen eigene Entscheidungen, achten die Entscheidungen anderer und erleben deren Konsequenzen.
  • Sie handeln Konflikte aus.
  • Sie werden selbstbewusster und -ständiger.
  • Sie identifizieren sich mit den Leitsätzen der Einrichtung.