Erziehungspartnerschaft
Die Erzieherinnen und Eltern der Kindertagesstätte gehören zu einer Erziehungsgemeinschaft. Sie verstehen sich als gleichberechtigte Partner in ihrem Bemühen, die Kinder auf ein selbständiges Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Grundlagen dieser Partnerschaft sind Verständnis füreinander, Transparenz und konstruktive Mitarbeit.
Durch eine aufeinander abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit wird die tägliche Arbeit mit den Kindern für alle Eltern transparent gestaltet. So informieren und illustrieren beispielsweise Aushänge sowie ein elektronischer Bilderrahmen über die täglichen Aktivitäten in der Gruppe. Damit haben die Eltern zusätzlich die Möglichkeit, verschiedene Lerninhalte zu Hause aufzugreifen und weiterzuführen.
Elternbriefe, Flyer und die Homepage der Einrichtung weisen auf aktuelle Themen und Veranstaltungen hin. Darüber hinaus stellt die Infotafel im Flur weitere Informationen von und für Eltern bereit.
Elternrat
Die Vertretung der Elternschaft dieser Einrichtung nimmt der Elternrat wahr. Jede Kindergruppe verfügt über erwählte Elternvertreter im Elternrat. Der Elternrat steht in engem Kontakt zu den pädagogischen Fachkräften sowie der Einrichtungsleitung.
Nach dem Kinderbildungsgesetz wird der Elternrat von den Eltern unserer Einrichtung jährlich bis zum 15.Oktober eines Kitajahres gewählt.
Chancen und Möglichkeiten des Elternrats: