Die Kindertagesstätte KINDERINSEL ist ein seit dem 01.08.2012 bestehender eingetragener Verein in Form einer Elterninitiative, dem eine rechtmäßige Satzung zugrunde liegt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gemäß § 1 Abs. 1 KJHG NRW liegen Ziel und Zweck des Vereins in der Förderung der Entwicklung des Kindes und der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie die Verwirklichung solidarischen Verhaltens in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern.
Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung der Kindertagesstätte KINDERINSEL verwirklicht.
Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die Mitgliedschaft mindestens eines Sorgeberechtigten, die sich auf jährlich 50€ beläuft. Einmal im Jahr findet außerdem eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Eltern und der Beschäftigten auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Vorstandsarbeit
Der Vorstand übernimmt alle Aufgaben, die sich aus der Satzung und aus seiner Eigenschaft als Träger des Kindergartens ergeben. Er kann verschiedene Aufgaben auch an Arbeitsgruppen oder Einzelpersonen delegieren. Er sorgt für Koordination und Kooperation unter Mitgliedern und Mitarbeitern. Außerdem sorgt er dafür, dass die Mitglieder informiert sind und ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung nutzen können.
Die Aufgaben des Vorstands teilen sich in folgende Funktionsbereiche auf, für die jeweils ein Vorstandsmitglied verantwortlich ist:
Der Vorstand tagt wenigstens alle 6 Monate.
Elternarbeit
Aufgrund der gemeinnützigen Ausrichtung des Vereins verpflichten sich aktive Mitglieder über die Beitrittserklärung dazu, Elternarbeit im Umfang von 2 Std./Monat oder eine entsprechende Ausgleichszahlung in Höhe von 30,- €/Stunde zu leisten. Über Art und Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden werden Sie in der Einrichtung informiert.